Psychotherapeut - Rechtliche Aspekte
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Psychotherapeut - Rechtliche Aspekte


Wer darf psychotherapeutisch tätig werden?

Nur vier Personengruppen dürfen eigenverantwortlich Psychotherapie betreiben:

Der approbierte Arzt
Die Behandlungskosten werden im allgemeinen von den Krankenkassen getragen.

Der Diplom-Psychologe / Diplom-Sozialpädagoge mit therapiebezogener Zusatzausbildung
Er darf sich "Psychotherapeut" nennen und kann mit Krankenkassen abrechnen.

Der Absolvent der eingeschränkten Heilpraktikerprüfung
Diese wird auch "Psychotherapieprüfung" genannt, da nur diejenigen Inhalte geprüft werden, die einen Bezug zur Psychotherapie haben. Der Absolvent darf Psychotherapie, aber keine somatischen Behandlungsmethoden durchführen.

Der Absolvent der "großen" amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung.
Ein Heilpraktiker, der die "große" Heilpraktikerprüfung bestanden hat, darf sowohl die medizinischen "körperlichen" Heilmethoden als auch die Psychotherapie anwenden.

Hinweis
Die Kosten der Behandlung von Heilpraktikern bzw. Psychotherapeuten nach dem HP-Gesetz werden im allgemeinen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Voraussetzungen zur eingeschränkten Heilpraktikerprüfung

Im Heilpraktikergesetz sind folgende Voraussetzungen definiert:
  • Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Berufsausübung beträgt 25 Jahre.. Die Prüfung können Sie allerdings früher ablegen, Die Therapieerlaubnis erhalten Sie vom Gesundheitsamt aber erst am Tag Ihres Geburtstages.
  • Hauptschul- bzw. Volksschulabschluß
  • Keine Vorstrafen und ausreichende körperliche und geistige Gesundheit

Obwohl sich die amtsärztlichen Psychotherapeutenprüfungen eigentlich am Heilpraktikergesetz zu orientieren haben (Hauptvoraussetzung: Volksschulabschluß), wurden früher nur Diplom-Psychologen zur Prüfung zugelassen.

Auf der einen Seite brauchte ein Heilpraktiker-Anwärter, der später Medizin, Naturheilverfahren und psychotherapeutische Methoden anwenden wollte, als Vorbildung nur einen Volksschulabschluß vorzuweisen, um sich zur "großen" HP-Prüfung anmelden zu können.

Auf der anderen Seite benötigte ein Anwärter auf die eingeschränkte Heilpraktikerprüfung, der später nur Psychotherapie anwenden wollte, als Voraussetzung ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie.

Im Jahre 1993 klagte ein abgewiesener Diplom-Pädagoge auf Zulassung zur eingeschränkten Heilpraktikerprüfung und bekam Recht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, daß auch Angehörigen anderer Berufsgruppen der Zugang zur Psychotherapeutenprüfung möglich gemacht werden muß, da das Heilpraktikergesetz nichts anderes vorsieht.

Die Auswirkungen des neuen Psychotherapeuten-gesetzes auf die Tätigkeit der "Heilpraktiker-Psycho-therapeuten" (Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz)

Das neue Psychotherapeutengesetz ist in erster Linie geschaffen worden, um den Psychotherapeuten mit abgeschlossenem Diplom-Psychologie-Studium die Möglichkeit der eigenen Krankenkassenabrechnungen zu geben. Dieses neue Gesetz beschneidet nicht die Kompetenz der nach dem Heilpraktikergesetz geprüften Personen, die Psychotherapie betreiben.

Die Absolventen der eingeschränkten Heilpraktikerprüfung können sich seit 1999 folgende Berufsbezeichnung zulegen:

Name

Psychotherapie (HPG = Heilpraktikergesetz)

Nennung verschiedener psychotherapeutischer Methoden möglich

Wichtig

Es könnte allerdings passieren, daß in Zukunft die eingeschränkten Heilpraktikerprüfungen (Psychotherapieprüfungen) in einigen Bundesländern nicht mehr absolviert werden können. In diesem Falle müßten die Anwärter die große Heilpraktikerprüfung ablegen, um hinterher Psychotherapie ausüben zu dürfen. Wir empfehlen, sich beim Gesundheitsamt schon vor Beginn dieses Lehrgangs einen festen Prüfungstermin geben zu lassen.

Die Psychotherapieprüfung (eingeschränkte Heilpraktikerprüfung)

Die Gesundheitsämter haben zwei Möglichkeiten der Prüfung, ob die Anwärter (in psychotherapeutischer Hinsicht) eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen oder nicht:
  • die schriftliche Prüfung (hauptsächlich multiple-choice-Fragen) und
  • die mündliche Prüfung. Prüfer sind der Amtsarzt und zwei Prüfungsbeisitzer, die sich normalerweise aus Ärzten, Diplom-Psychologen oder Heilpraktikern zusammensetzen.

Prüfungsgebiete sind hauptsächlich:
  • psychische Erkrankungen,
  • Entstehungstheorien,
  • psychologische Diagnostik und
  • psychotherapeutische Methoden (Grundlagen).

Mehr Informationen zur Psychotherapieausbildung erhalten Sie auf www.naturemed.de/psychotherapie_hpg/.
Unser aktuelles Studienprogramm mit weiteren Informationen sowie den Unterlagen zur Studienanmeldung erhalten Sie unter www.naturemed.de/infoanforderung/.



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